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   VG Gelsenkirchen, 16.12.2014 - 12 K 2541/13   

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https://dejure.org/2014,42511
VG Gelsenkirchen, 16.12.2014 - 12 K 2541/13 (https://dejure.org/2014,42511)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 16.12.2014 - 12 K 2541/13 (https://dejure.org/2014,42511)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 12 K 2541/13 (https://dejure.org/2014,42511)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fürsorgepflicht Schadensersatz Zurruhesetzung Verschulden Besoldung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fürsorgepflicht; Schadensersatz; Zurruhesetzung; Verschulden; Besoldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Beamten gegen seinen Dienstherrn auf Ersatz des bei seiner Zurruhesetzung entstandenen finanziellen Schadens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.03.1993 - 2 B 28.93
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 16.12.2014 - 12 K 2541/13
    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 - sowie Beschluss vom 23. März 1993 - 2 B 28/93 -, jeweils veröffentlicht in juris.
  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 16.12.2014 - 12 K 2541/13
    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Juni 2001 - 2 C 48/00 - sowie Oberverwaltungsgericht für dasLand Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04. Juni 2004 - 6 A 309/02 - , jeweils veröffentlicht in juris.
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 16.12.2014 - 12 K 2541/13
    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 - sowie Beschluss vom 23. März 1993 - 2 B 28/93 -, jeweils veröffentlicht in juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2004 - 6 A 309/02

    Zulässigkeit einer auf Schadensersatz gerichteten allgemeinen Leistungsklage aus

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 16.12.2014 - 12 K 2541/13
    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Juni 2001 - 2 C 48/00 - sowie Oberverwaltungsgericht für dasLand Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04. Juni 2004 - 6 A 309/02 - , jeweils veröffentlicht in juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - 1 B 1282/12

    Anspruch eines Beamten auf Weiterzahlung seiner vollen Besoldung aus dem aktiven

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 16.12.2014 - 12 K 2541/13
    Der gegen diese Entscheidung erhobenen Beschwerde (1 B 1282/12) half das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch Beschluss vom 17. April 2013 ab und verpflichtete die Beklagte, in Bezug auf den Zeitraum vom 01. Juni 2012 bis zur Bestandskraft des Bescheides vom 03. Mai 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06. November 2012 über die Zurruhesetzung des Antragstellers die dessen Ruhegehalt übersteigende Besoldung nicht nach § 47 Abs. 4 Satz 2 BBG einzubehalten und ihm die bisher einbehaltenen Teile der Besoldung zu erstatten.
  • OVG Bremen, 16.09.2020 - 2 LB 30/20

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen teilweiser Einbehaltung der

    In der Rechtsprechung wird vertreten, § 41 Abs. 4 BremBG bzw. den entsprechenden Regelungen anderer Beamtengesetze sei zu entnehmen, dass das Gesetz es grundsätzlich dem Beamten zumute, dass ihm bis zur bestandskräftigen Entscheidung über die Aufhebung der Zurruhesetzung die nachzuzahlenden Bezüge nicht zur Verfügung stehen, und dass diese gesetzliche Vorgabe unterlaufen würde, wenn der Beamte im Nachhinein einen "gesetzlich nicht vorgesehenen Nachteilsausgleich im Wege des Schadensersatzes" erreichen könnte (so VG Gelsenkirchen, Urt. v. 16.12.2014 - 12 K 2541/13, juris Rn. 25).

    Der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang fehlt auch nicht schon allein deshalb, weil eine Insolvenz generell dem wirtschaftlichen Lebensrisiko des Beamten zuzurechnen ist und von in seiner Sphäre liegenden individuellen Faktoren abhängt, die sich dem Einflussbereich des Dienstherrn entziehen (so aber VG Gelsenkirchen, Urt. v. 16.12.2014 - 12 K 2541/13, juris Rn. 26; VG Magdeburg, Urt. v. 22.01.2013 - 5 A 378/11, juris Rn. 30).

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